Dienstag, 24. März 2009

Sachsensumpf

Kontraste Sendung vom 28. Juni 2007


In einer Fernsehdokumentation (rbb 28. Juni 2007) heißt es:

"Thomas de Maizière, heute Kanzleramtsminister, früher Innenminister in Sachsen. Schon im Sommer 2005 hat ihn der Verfassungsschutz über den Verdacht der organisierten Kriminalität in Sachsen informiert. Die Hinweise der Verfassungsschützer auf mutmaßliche Kinderschänder in der Justiz und die Kooperation mit Zuhältern waren so gravierend, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet war. So beurteilte jedenfalls damals der Innenminister die Lage und ließ den Verfassungsschutz weiter observieren. Doch offenbar informierte er weder die zuständigen Kontrollgremien noch beauftragte er die Staatsanwaltschaft. Opposition und Strafrechtsexperten beschuldigen ihn jetzt der Strafvereitelung im Amt. Steffen Mayer und Kay Walter haben recherchiert.
Jeden Tag neue Meldungen aus Sachsen: Jetzt soll die NPD heimlich mit Insider-Informationen über den Korruptionsskandal vom LKA versorgt worden sein. Und beim Verfassungsschutz verschwinden immer mehr Akten. Akten mit brisanten Vorwürfen: Es geht um organisierte Kriminalität, Kindesmissbrauch, Korruption, Amtsmissbrauch und so weiter. Sogar von Mordanschlägen ist die Rede. Wer trägt eigentlich die politische Verantwortung für den Korruptionssumpf in Sachsen? Dieser Frage sind Steffen Mayer und Kay Walter nachgegangen und haben festgestellt, dass die schmutzige Brühe bis nach Berlin schwappt, direkt hinein ins Kanzleramt.

Auch wenn er es nicht wahr haben möchte, er steht im Mittelpunkt des Skandals. Thomas de Maizière, heute Staatsminister im Kanzleramt und damit der oberste Kontrolleur aller Geheimdienste.

Der Dresdner Anwalt Klaus Koenig hat de Maizière angezeigt. Nach seiner Auffassung hat sich der ehemalige sächsische Innenminister der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht.

Klaus Koenig, Rechtsanwalt
„Ich gehe davon aus, dass Herr de Maizière nicht vorbestraft ist, so dass ich davon ausgehe, dass es mit einer Bewährungsstrafe sein Bewenden hätte.“

Rechtsanwalt Koenig erhebt gravierende Vorwürfe. Als de Maizière noch sächsischer Innenminister war, habe er Kriminelle weiter gewähren lassen.

Klaus Koenig, Rechtsanwalt
„Er hat ganz offenkundig, wie wir jetzt alle wissen, hochbrisante Informationen über mafiöse Verstrickungen innerhalb der Verwaltung in Sachsen unter den Tisch fallen lassen, anstatt, wie es seine Dienst- und Amtspflicht gewesen wäre, die zuständigen Behörden damit zu befassen.“

Ab November 2004 war de Maizière Innenminister in Sachsen und damit verantwortlich für den dortigen Verfassungsschutz. Und der beobachtete im Freistaat auch die Organisierte Kriminalität. Er gewann Erkenntnisse zum Rotlichtmilieu, zu Verstrickungen von Justiz und Kriminellen, sogar zu Menschenhandel und Kindesmissbrauch.

Thomas de Maizière selbst hat seinerzeit die Tätigkeit des Verfassungsschutzes überprüfen lassen. Ergebnis: die vom Verfassungsschutz beobachteten mitgeteilten Beobachtungen waren schwerwiegend. Richter und Staatsanwälte standen unter dem Verdacht, mit Kriminellen aus dem Rotlichtmilieu unter einer Decke zu stecken, selbst Kinder zu missbrauchen, Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu beeinflussen. Damit waren die Grundwerte des Staates, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, in Gefahr.

Erst jüngst wurde dieses Prüfungsergebnis auf einer Pressekonferenz vom jetzigen Innenminister und Nachfolger von Thomas de Maizière, Albrecht Buttolo, veröffentlicht. Wörtlich heißt es in der Gesamtchronologie der Ereignisse:
Zitat:
Am „12.8.2005 … wird das Prüfergebnis mitgeteilt: Der Bezug zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist bei allen Fallkomplexen gegeben.“

Aufgrund dieser Erkenntnisse entschied de Maizière damals: die Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch den Verfassungsschutz soll weitergehen. Doch gegen die kriminelle Gefahr einschreiten wollte der oberste Verfassungsschützer offensichtlich nicht. Er informierte weder das Parlament noch beauftragte er die Behörden mit strafrechtlichen Ermittlungen.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Jürgen Martens kritisiert das Verhalten de Maizières: Er ist überzeugt, dass der Minister bereits damals über alle wichtigen Details informiert war:

Jürgen Martens (FDP), MdL, Rechtspolitischer Sprecher
„Die Ansage des Ministers: ‚Weitermachen!’ setzt voraus, dass er im Einzelnen weiß, was los war. Er hätte veranlassen müssen, dass diese Vorgänge zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.“

KONTRASTE konnte dieses Geheimpapier des Verfassungsschutzen einsehen. Daraus geht hervor, dass das Amt seine Einschätzungen schon frühzeitig gewonnen hat.
Zitat: „Die dargestellten Erkenntnisse sind dem Landesamt für Verfassungsschutz … zwischen April 2005 und Mitte Juli 2005 bekannt geworden.“

Ein zentraler Vorwurf darin: sexueller Missbrauch von Kindern durch Leipziger Staatsanwälte und Richter. Sie sind namentlich bekannt
Zitat: „Auch R. und N. sollen gelegentlich sexuell auf Kinder zurückgreifen.“

Doch damit nicht genug. Ein Staatsanwalt wird vermutlich durch einen Zuhälter erpresst.
Zitat: „Im Jahr 2003/2004 soll er einen Staatsanwalt aus Leipzig wegen eines Bordellbesuches erpresst haben. Dabei habe W. den Bordellbesuch des Staatsanwaltes (Sex mit einer Minderjährigen) per Überwachungskamera aufgezeichnet und dann als Kompromat genutzt.“

Ein Video vom Kindesmissbrauch sollte nach Beobachtungen des Verfassungsschutzes als Druckmittel für die Erpressung von Ermittlern dienen. Die Folge, so der Verfassungsschutz: das Rotlichtmilieu in Leipzig hätte relative Ruhe gehabt. Die Beamten hätten das Milieu regelrecht geschützt, vor Polizeirazzien gewarnt, Ermittlungen behindert und sogar Prozesse beeinflusst.

Zur Erinnerung: Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes galten schon im August 2005 als so gravierend, dass der Staat sich in seinen Grundfesten gefährdet sah.

Und damit hat Thomas de Maizière ein Problem, so der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im sächsischen Landtag.

Klaus Bartl (Die Linke), MdL, Rechtspolitischer Sprecher
„Also wenn de Maiziere selbst erklärt, er hatte 2005 Erkenntnisse, dass es sich um Komplexe von staatsgefährdender Bedeutung handelt, kann ich nicht begreifen, weshalb man dann eine Minute zögert, das der Staatsanwaltschaft zu übergeben zum Zwecke der Ermittlung der Verantwortlichen.“

Strafrechtsexperte Peter-Alexis Albrecht erklärt, warum de Maizière zwingend die Ermittlungsbehörden hätte einschalten müssen.

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Strafrechtsexperte Universität Frankfurt/Main:
„Die Juristen nennen das ‚tatsächliche Anhaltspunkte’. Wenn die vorliegen, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, und das führt nicht das Verfassungsschutzamt, sondern das führt die Polizei und die Staatsanwaltschaft, das ist eine eindeutige Rechtslage. Bei derartig gravierenden Tatbeständen, die Leben und Leib von Kindern beeinträchtigen, muss Polizei und Strafverfolgung auf den Plan treten, allein schon um diese Opfer zu schützen.“

Thomas de Maizière verweigert ein Interview. Aber er ließ schon früher erklären, damals hätte die „Erkenntnisdichte“ nicht ausgereicht. Deswegen habe er das parlamentarische Aufsichtsgremium nicht über die Verfassungsschutztätigkeit informiert. Und die Staatsanwaltschaft, die hat auch nichts erfahren.

Klaus Bartl (Die Linke), MdL, Rechtspolitischer Sprecher
„Das ist einfach eine durch nichts zu rechtfertigende Schutzbehauptung. Die Erkenntnisdichte zu bewerten, ist auch nicht Sache des Innenministers. Ob es einen Straftatverdacht gibt, ob die Erkenntnisse gesetzlich gewonnen sind, das entscheidet nach der Gerichtsverfassung immer noch die Justiz, die Staatsanwaltschaft und dann das Gericht, nicht aber der Innenminister.“

Der begründete Verdacht, dass ein kriminelles Netzwerk sogar den Staat gefährdet, ist immer auch ein Fall für Staatsanwaltschaft und Polizei. De Maizière hätte also auf jeden Fall die Ermittlungsbehörden informieren müssen.

Doch er glaubt sich auf der sicheren Seite. Der Verfassungsschutz hätte von sich aus die Staatsanwaltschaft benachrichtigen müssen. Aber als Dienstherr ist er verantwortlich.

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Strafrechtsexperte Universität Frankfurt/Main
„In dem Moment, wo der Chef, der Minister, informiert ist, muss er handeln und kann die Sache nicht erkenntnismäßig zurückgeben, schon gar, wenn es darum geht, dass Repräsentanten des Staates im Verdacht von derartig gravierenden Straftaten stehen.“

Dem Ex-Landes-Innenminister droht ein Gerichtsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt. Da war er nur für einen regionalen Geheimdienst verantwortlich. Heute ist er Kanzleramtsminister, zuständig für alle deutschen Geheimdienste. Für Berliner Parlamentarier ist er jetzt untragbar. Der Skandal ist in Berlin angekommen.

Wolfgang Nescovic (Die Linke), MdB, Mitlied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
„Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfes der Strafvereitelung im Amt, halte ich es für unumgänglich, dass Herr de Maiziere vorläufig, bis zur Klärung dieses Vorwurfes, von seinem Amt als Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung entbunden wird.“

Der schlimme Verdacht: weil er nichts unternommen hat, sind Verbrechen – auch von Staatsbediensteten – ungesühnt, ja vielleicht verjährt. Die Organisierte Kriminalität konnte sich ausbreiten, Kinder wurden weiter missbraucht."

Link: http://tinyurl.com/39dwug (Link funktioniert leider nicht mehr)

Interessant ist auch die Tatsache, dass der Chefermittler Georg Wehling grundlos suspendiert wurde. Die Zeit schreibt:

„In Leipzig wurde ein Chefermittler kaltgestellt - womöglich, weil er in dem sächsischen Rotlicht- und Korruptionsskandal die falschen Fragen stellte. Denn vorzuwerfen ist ihm nichts.“

Link: http://www.zeit.de/online/2007/47/sachsen-affaere

1 Kommentar:

Truth Connection hat gesagt…

infos zu janett seemann gibt's auf Justiz und ihre Opfer - Janett Seemann!
Ist Angela Merkel eine Auftragsmoerderin, oder nennt man das Beihilfe zum Mord an deutschen Buergern?
siehe: Opfer von Psychopathen mit Jura-Studium