Jedem Herrschaftskonstrukt in der Geschichte war zum Erhalt seiner Macht die Überwachung seiner "Untergebenen" von höchster Bedeutung. Etwaige subversive Elemente können mit Hilfe einer intakten, flächendeckenden Überwachung rechtzeitig erkannt, observiert und bei Nöten zerschlagen werden. Je weniger der Beschattete dabei von seiner Überwachung bemerkt, desto besser und repräsentativer ist der Einbilck in seinen Kopf. Ob Stasi, Gestapo, CIA, KGB oder Verfassungsschutz, das Grundprinzip bleibt gleich, nämlich die verdeckte Arbeit an der Erfassung von Systemgegnern. Ich möchte in diesem Post eine kleine Zusammenstellung von Möglichkeiten der "prophylaktischen" Überwachung des Volkes bieten.
Warum Lokalisten Lokalisten heißen
Jetzt ist es so weit: "lokalisiere dich auf der Freundeskarte". Man klickt auf eine Karte, die detaillierter nicht sein könnte und bekommt folgende Nachricht: "7 freunde wurden lokalisiert."
Lokalisten.de schreibt:
"Lokalisierung der Freunde auf der Freundeskarte
München, 07.12.2007: „Status“ und „Freundeskarte“ sind jetzt online! Seit Anfang Dezember haben die 1,5 Mio Lokalisten ganz neue Möglichkeiten sich darzustellen und mit ihren Freunden in Kontakt zu treten. Bereits am ersten Tag nutzen über 100.000 Lokalisten dieses neue Feature. Jetzt kann jeder Lokalist angeben, wo er sich gerade befindet, was er dort macht und wie es ihm dabei ergeht..."
In der Lokalisten AGB steht:
"Ich willige ein,
a. dass Lokalisten meine personenbezogenen Daten erhebt und für die Begründung, Durchführung und Abwicklung meines Nutzungsverhältnisses mit Lokalisten verarbeitet und nutzt. Personenbezogene Daten sind Bestandsdaten, wie beispielsweise Name und Adresse sowie Nutzungsdaten wie beispielsweise Nutzername, Kennwort und IP-Adresse...
...f. dass Lokalisten außerdem, soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs des Lokalisten-Marktplatzes und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf..."
...f. dass Lokalisten außerdem, soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs des Lokalisten-Marktplatzes und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf..."
Spiegel, 26. Dezember 2007:
"Köhler nickt Speicher-Gesetz ab
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Ab Neujahr müssen Telekommunikationsfirmen sechs Monate lang protokollieren, wer wie lange mit wem telefoniert hat...Nach dem im November verabschiedeten Gesetz müssen im neuen Jahr Provider alle Kommunikationsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang für Ermittlungszwecke aufheben. Aus den Verkehrsdaten geht hervor, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telefoniert wurde. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden...Vom 1. Januar 2009 an müssen auch Internet-Provider auf Vorrat verdachtsunabhängig Verbindungsdaten speichern. Erfassen müssen sie die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung). Anbieter von E-Mail-Diensten (GMX, Google usw.) müssen im Wesentlichen die Kennungen der elektronischen Postfächer (E-Mail-Adressen) und die IP-Adressen von Absender beziehungsweise Empfänger nebst Zeitangaben speichern, Internettelefonieanbieter die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und die IP-Adressen...
...Wer darf diese Informationen nutzen?
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können auf die Daten zugreifen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ohne richterliche Anordnung dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst auf die Vorratsdaten zurückgreifen."
Das Innenministerium schreibt:
"Kann auf Wunsch auch ein ePass ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden?
Ab 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden.
Werden auch von Kindern die Fingerabdrücke aufgenommen?
Ab 1. November 2007 gilt: Ein ePass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab zwölf Jahren ausgestellt."
...Wer darf diese Informationen nutzen?
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können auf die Daten zugreifen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ohne richterliche Anordnung dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst auf die Vorratsdaten zurückgreifen."
Das Innenministerium schreibt:
"Kann auf Wunsch auch ein ePass ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden?
Ab 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden.
Werden auch von Kindern die Fingerabdrücke aufgenommen?
Ab 1. November 2007 gilt: Ein ePass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab zwölf Jahren ausgestellt."
StudiVZ schreibt in der neuen Datenschutzerklärung :
"Ich willige ein, dass studiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten...
...Jedes studiVZ Mitglied kann dir private Nachrichten schicken, um mit dir in Kontakt zu treten. Wenn dir jemand eine Nachricht schreibt, bekommst du automatisch eine Information darüber an die Email-Adresse, die du bei der Immatrikulation angegeben hast. Die Nachricht des Nutzers kannst du dann unter "Nachrichtendienst" lesen. Dort kannst du sie auch direkt beantworten sowie löschen. Deine Nachrichten (Inbox und Gesendete) sind für andere studiVZ Mitglieder in keinem Fall zu keinem Zeitpunkt einsehbar. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass studiVZ Mitarbeiter in Extremfällen, in denen der akute Verdacht besteht, dass die AGB nicht eingehalten werden oder unzulässige Inhalte über die Plattform verbreitet werden, diese Nachrichten einsehen können."
...Jedes studiVZ Mitglied kann dir private Nachrichten schicken, um mit dir in Kontakt zu treten. Wenn dir jemand eine Nachricht schreibt, bekommst du automatisch eine Information darüber an die Email-Adresse, die du bei der Immatrikulation angegeben hast. Die Nachricht des Nutzers kannst du dann unter "Nachrichtendienst" lesen. Dort kannst du sie auch direkt beantworten sowie löschen. Deine Nachrichten (Inbox und Gesendete) sind für andere studiVZ Mitglieder in keinem Fall zu keinem Zeitpunkt einsehbar. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass studiVZ Mitarbeiter in Extremfällen, in denen der akute Verdacht besteht, dass die AGB nicht eingehalten werden oder unzulässige Inhalte über die Plattform verbreitet werden, diese Nachrichten einsehen können."